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Die theoretische Prüfung

Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen. Prüforganisationen sind, je nach Standort, TÜV oder DEKRA.
In unserem Fall findet sie beim TÜV Nord in Papenburg statt.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nachdem man die vorgeschriebene Anzahl an Theoriestunden erfüllt hat abgelegt werden. Sie muss vor der Fahrprüfung bestanden werden. Bei der theoretischen Prüfung muss ein Bogen mit 30 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren ausgefüllt werden. Die Prüfungsfragebögen enthalten wörtlich genau dieselben Fragen wie die Übungsfragebögen. Natürlich können sie in der Prüfung anders "gemixt" sein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehlerwertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte), und mit maximal 10 Fehlerpunkten (jedoch nicht bei 2 Fragen mit Wertigkeiten von 5 Punkten) aus 30 Fragen hat man bestanden.
Wer Schwierigkeiten beim Lesen hat und die theoretische Prüfung lieber mündlich (als Einzelkandidat vor dem Prüfer) machen möchte, sollte sich mit Rolli absprechen. Die Fahrschule muss einen Einzelprüfungstermin beantragen. Eine mündliche Prüfung ist allerdings wesentlich teurer als eine schriftliche.

Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Man kann die Prüfung nur in der Zeit wiederholen in der der Antrag gültig ist (1 Jahr). Danach muss man einen neuen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen, wodurch man dann wieder 1 Jahr Zeit hat die Prüfung zu bestehen.
 

Die praktische Prüfung


Die Fahrprüfung kann erst abgelegt werden:

  • nach bestandener theoretischer Prüfung

  • frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren

  • wenn der Bewerber durch seine Ausbildung in der Lage ist die Prüfung zu bestehen (darüber entscheidet der Fahrlehrer)

  • wenn alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden

Was wird geprüft?

  • die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges

  • Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln

  • die nötigen technischen Kenntnisse

  • die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise

Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstrasse und Kraftfahrtstrasse bzw. Autobahn. Es gibt aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.

Wie lange dauert die Fahrprüfung?

45 Minuten.

 

Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen?

Sollte man die Prüfung beim ersten Mal nicht bestehen, darf man sie nach 2 Wochen wiederholen.

Man hat nach bestandener theoretischer Prüfung ein Jahr Zeit die praktische Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Danach muss ein neuer Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Aber keine Angst - meistens klappt es beim ersten Mal!